Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH

Am langen Berg 4

16562 Bergfelde

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH, Am langen Berg 4, 16562 Bergfelde, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  2. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über IT-Dienstleistungen, Managed Services, Hosting, Cloud-Leistungen, Wartung, Support, Softwarebereitstellung, Lizenzüberlassung, Online-Abonnements sowie sonstige digitale und technische Leistungen.

  3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

    • schriftliche oder textförmige Auftragsbestätigung,

    • Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags,

    • Freischaltung eines Dienstes,

    • Bereitstellung der Leistung,

    • oder Beginn der Leistungserbringung durch die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH.

     

  3. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot, der Einzelvertrag, die Leistungsbeschreibung und diese AGB.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der von der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.

  2. Die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH ist berechtigt, Leistungen technisch, organisatorisch oder betrieblich anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vertragsgemäße Zweck der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

  3. Die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.

  4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

  5. Technisch notwendige Wartungsfenster, Sicherheitsupdates, Systemanpassungen und vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, Kennwörter und sonstigen Authentifizierungsmerkmale geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

  3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

  4. Soweit zur Leistungserbringung Datensicherungen erforderlich oder sinnvoll sind, ist der Kunde hierzu selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  3. Bei wiederkehrenden Leistungen, insbesondere Abonnements, Hosting-, Cloud-, Wartungs- oder Managed-Service-Verträgen, sind die Entgelte jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig.

  4. Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang in Textform geltend zu machen. Danach gelten Rechnungen als genehmigt, soweit der Kunde Kaufmann ist und der Einwand nicht auf offensichtlichen Rechen- oder Zuordnungsfehlern beruht.

  5. Im Verzugsfall ist die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

  6. Gegen Forderungen der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

  7. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Zahlungsverzug, Sperrung und außerordentliche Kündigung

  1. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH nach vorheriger Mahnung oder sonstigem Eintritt des Verzugs nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, betroffene Leistungen bis zur vollständigen Zahlung ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, sofern die Sperrung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen ist.

  2. Dies gilt insbesondere für Online-Dienste, Cloud-Zugänge, Hosting-Leistungen, Softwarelizenzen, Benutzerkonten, Supportleistungen, Managed Services und sonstige fortlaufende digitale Leistungen.

  3. Die Sperrung lässt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Entgelte unberührt.

  4. Befindet sich der Kunde mit einem Betrag in Verzug, der mindestens zwei monatlichen Vergütungen entspricht, oder besteht bei anderer Abrechnungsweise ein Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monaten, ist die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH berechtigt, den jeweiligen Vertrag oder das jeweilige Abonnement aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und die Leistungserbringung dauerhaft einzustellen.

  5. Vor einer dauerhaften Einstellung oder außerordentlichen Kündigung soll der Kunde in Textform auf die drohende Sperrung oder Kündigung hingewiesen werden, sofern nicht besondere Umstände eine sofortige Maßnahme rechtfertigen.

  6. Die Wiederfreischaltung gesperrter Leistungen kann von der vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen abhängig gemacht werden.

  7. Weitergehende gesetzliche Rechte der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH bleiben unberührt.

§ 7 Laufzeit und ordentliche Kündigung

  1. Die Laufzeit von Verträgen über wiederkehrende Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.

  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich Verträge über fortlaufende Leistungen jeweils um die vereinbarte Verlängerungsperiode, wenn sie nicht mit der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt werden.

  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 8 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

  1. Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, von der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.

  3. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Cyberangriffe, Energie- oder Internetausfälle, Ausfälle von Rechenzentren, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen sowie der Ausfall wesentlicher Drittanbieter.

  4. Dauert ein solches Hindernis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertragsteil in Textform zu kündigen.

§ 9 Nutzungsrechte an Software, Unterlagen und Arbeitsergebnissen

  1. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Software, Konzepte, Dokumentationen, Pläne, Auswertungen, Skripte, Konfigurationen oder sonstige Arbeitsergebnisse überlassen werden, verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte bei der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  2. Der Kunde erhält an den überlassenen Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist.

  3. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder Zugänglichmachung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH nicht gestattet, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

  4. Bei Open-Source-Bestandteilen gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der betreffenden Komponenten.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung behält sich die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH das Eigentum an gelieferten Waren, Datenträgern und sonstigen überlassenen Gegenständen vor.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.

§ 11 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

  2. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und so konkret zu beschreiben, dass eine Prüfung und Nacherfüllung möglich ist.

  3. Bei Sach- und Rechtsmängeln ist die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.

  4. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

  5. Bei nur unerheblicher Pflichtverletzung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

  6. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten ab Ablieferung oder Abnahme; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 12 Haftung

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

    • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

    • sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

      Die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH haftet unbeschränkt:

  1. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  2. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden besteht bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.

  4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH.

§ 13 Verjährung

  1. Vertragliche und gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten.

  2. Dies gilt nicht in Fällen unbeschränkter Haftung gemäß § 12 Abs. 1 dieser AGB.

§ 14 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

  2. Als vertraulich gelten insbesondere technische Informationen, Zugangsdaten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kalkulationen, Konzepte, Projektunterlagen und nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen.

    • allgemein bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung bekannt werden,

    • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,

    • rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,

    • oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

      Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die

  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.

§ 15 Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

  2. Soweit die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit gesetzlich erforderlich.

  3. Der Kunde bleibt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm veranlassten Verarbeitungen.

§ 16 Referenznennung

  1. Die Net Circuit Geschäftsführungs GmbH ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firma und Logo als Referenz zu benennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

  2. Vertrauliche Inhalte des konkreten Projekts werden hierbei nicht offengelegt.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH.

  3. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Net Circuit Geschäftsführungs GmbH.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.